Kurtaxen und Tourismusabgaben
In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Meist erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende bis einschließlich 26. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen Ermäßigungen. Diese Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen der Gemeinden. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.
Kurtaxe in Göhren-Lebbin
mit dem Ortsteil UntergöhrenDie Kurabgabe beträgt pro Übernachtung und pro Person in der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 28./29. Februar 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.
Kurtaxe in Malchow (Meckl.)
Die Kurabgabe beträgt jeden Aufenthaltstag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 31. März 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.

Klosterkirche in Malchow