Kurtaxen und Tourismusabgaben

In einigen Orten wird zur Schaffung, Erhaltung und Verwaltung öffentlicher Kur- und Tourismus- Infrastruktur eine Abgabe erhoben. Meist erhalten Schüler, Studenten, Auszubildende bis einschließlich 26. Lebensjahr sowie Schwerbehinderte und deren Begleitpersonen Ermäßigungen. Diese Details entnehmen Sie bitte den jeweiligen Satzungen der Gemeinden. Die folgende Übersicht erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und ist ohne Gewähr.

Kurtaxe in Göhren-Lebbin

mit dem Ortsteil Untergöhren

Die Kurabgabe beträgt pro Übernachtung und pro Person in der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 28./29. Februar 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Kurtaxe in Malchow (Meckl.)

Die Kurabgabe beträgt jeden Aufenthaltstag und pro Person in der Hauptsaison vom 1. April bis 31. Oktober 2,00 Euro und in der Nebensaison vom 1. November bis 31. März 1,50 Euro. Von der Kurabgabe befreit sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15. Lebensjahr.

Kurabgabensatzung der Stadt Malchow

Stand: Januar 2022
Klosterkirche in Malchow

Klosterkirche in Malchow

© 2002-2024 PrivatQuartierInfo.de
Kostenlose Vermittlung von Ferienunterkünften an der Mecklenburgischen Seenplatte sowie auf der Insel Rügen